In seinem heutigen Beschluss wird die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert:
Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern.
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt. Es hat die extreme Krisensituation beim Klimaschutz erkannt und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt. Der Gesetzgeber hat jetzt einen Auftrag für die Festlegung eines schlüssigen Reduktionspfads bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später ist nicht verfassungskonform. Klimaschutz muss heute sicherstellen, dass zukünftige Generationen noch Raum haben.”
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Germanwatch hat die Verfassungsbeschwerde unterstützt.