Wir sind weiterhin aktiv – Neue Infos vom Aktionsbündnis Grünzug Salem

Um unsere rechtlichen Bedenken abklären zu lassen haben wir folgenden Brief verfasst, in dem unsere Bedenken und Recherchen in sehr komprimierter Form dargelegt werden.

Nach unserer Auffassung hat die vom Regionalverband vorgelegte Planung diverse Mängel, darunter auch einen fundamentalen Formfehler.
Verantwortlich für diesen Formfehler ist der fehlende Landschaftsrahmenplan innerhalb der Fortschreibung des Regionalplans und die somit fehlende Gesamtabwägung. Diese ist jedoch vom Gesetzgeber gefordert.


Laut BNatSchG § 9 sind vollständige Angaben über den vorhandenen und zu erwartenden Zustand der gesetzlichen Schutzgüter (§ 1) zu machen, eine Konfliktanalyse durchzuführen und Entwicklungsziele für die Schutzgüter zu erarbeiten. Aus den Einzelzielen ist eine schlüssige Zielkonzeption zu erarbeiten, d. h. die Einzelziele sind gegeneinander abzuwägen und ggf. sind Prioritäten zu setzen. Die Ziele sind bei der Regionalplanung zu beachten und Abweichungen zu begründen (§ 9 (5) BNatSchG).
D. h. solange keine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept vorliegt, fehlt die wichtigste Abwägungsgrundlage und die Fortschreibung der Regionalplanung ist formfehlerhaft. Die vom Regionalverband im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in Auftrag gegebenen Fachbeiträge nur für Umweltgüter sind hierfür nicht ausreichend. Da der Landschaftsrahmenplan erst durch die Übernahme in die Regionalplanung seine Rechtsgültigkeit erhält, erscheint eine Aufstellung nach der Fortschreibung widersinnig. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplans ist eine der Kernaufgaben der Regionalplanung, weshalb wir der Ansicht sind, dass sein Fehlen die Rechtsgültigkeit der Fortschreibung infrage stellt.
Aus diesem Grund erbitten wir zu diesem kritischen Punkt Ihre Rechtsauffassung. Des Weiteren möchten wir Ihren Blick auf die spezielle Situation in Salem lenken. Auch hier weist der Planentwurf nach unserem Dafürhalten kritische Punkte auf, zu denen wir gerne Ihre rechtliche Auffassung hören würden.
Wie Sie dem diesem Anschreiben angehängten Sammeleinwand entnehmen können, spricht sich das Aktionsbündnis Grünzug Salem gegen die Ausweisung von 27 ha VRG für Industrie und Gewerbe in Salem Neufrach aus, siehe hierzu auch https://aktionsbündnis-salem.de/.
Nach unseren intensiven Studien der Unterlagen des RVBO erscheint es uns äußerst wichtig, die Beurteilung nicht nur im Hinblick auf die lückenhaft erstellten und nicht vernetzten Umweltgutachten zu gründen, sondern die Gesamtfortschreibung zu betrachten.

Klimatische Situation

Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um eine Frischluftschneise. Das Bodenseebecken gehört nach Angaben des Klimaatlas‘ Baden-Württemberg zu den am schlechtesten belüfteten Regionen, daher ist ein Zufluss von Kaltluft über die Flusstäler der Region von übergeordneter Bedeutung für diesen Verdichtungsbereich.
Während der Vorstellung des Regionalplans wurde von Verbandsdirektor Franke immer wieder auf das klimakritische Schussental hingewiesen, dessen Kaltluftbewegungen sich zum Bodensee hin ausrichten und die auf keinen Fall durch weitere Siedlungsbereiche blockiert werden dürfen.
Das Salemer Tal ist genauso betroffen. Im Klimagutachten des RVBO REKLIBO Band 2 werden als wichtige Kaltluftbecken das Schussental, das Salemer Tal und das Wilhelmsdorfer Becken erwähnt.
Im Band 3 des Gutachtens steht ausdrücklich: „Im Mündungsbereich des Deggenhauseraachtals befinden sich auf engem Raum die Siedlungskörper von Stefansfeld, Neufrach und Mimmenhausen, außerdem das Gewerbegebiet um den Bahnhof Salem. Diese stark versiegelten Flächen durchziehen das Becken hier auf seiner ganzen Breite und bilden eine Art künstlichen Querriegel.“

Abbildung 1: REKLIBO Band 3, Abb. 50: Bergwindsystem, intensiver Kaltluftstrom

 

Die Behinderung des Kaltluftstroms würde durch die Erweiterung des Industriegebiets noch einmal signifikant verstärkt werden. Das widerspricht der Vorsorgefunktion des Regionalplans (vgl. Handlungshilfe “Klimawandelgerechter Regionalplan” von 2017).
Nach der Darstellung in Band 1 hat die Region Salem eine hohe Tageszahl an Talnebellagen. Daher ist eine gute Durchlüftung umso wichtiger, zumal Salem nur über schwache mittlere Windgeschwindigkeiten verfügt und eine hohe Tageszahl mit Wärmebelastungen ausweist. Das bereits bestehende Gewerbegebiet fungiert als großer Wärmespeicher, der nachts Wärme abstrahlt und die Kaltluftströme von den Hängen behindert. Dadurch kühlt die Luft in den umliegenden Teilorten nachts nicht mehr ausreichend ab.
Nach unserem Wissensstand wurde in der Fortschreibung des Regionalplans 1996 das genannte Gebiet als regionaler Grünzug ausgewiesen, um einer Zersiedelung des Salemer Tals entgegen zu wirken, und aufgrund der kritischen klimatischen Bedingungen. Diese Kriterien haben Stand heute sicherlich an Bedeutung gewonnen (Klimawandel, schlechtere Durchlüftung durch weitere Bebauung, Zusammenwachsen der Teilorte Buggensegel, Neufrach, Mimmenhausen, siehe hierzu Abbildung 2 unten). Deshalb hat die Ausweisung eines regionalen Grünzuges an dieser Stelle immens an Bedeutung gewonnen, die Rücknahme ist somit nicht plausibel.

Abbildung 2: Eigene Darstellung aufgrund der Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

 

Somit stellt sich die Frage, warum Grünzüge, gerade in sensiblen Gebieten, in denen die Begründung für ihre Ausweisung in besonderem Maße gilt aufgehoben werden dürfen, ohne dass neuere Gutachten plausibel belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann.

Verkehrssituation

Im Zuge der Planung zur Fortschreibung des Regionalplans beantragte die Verwaltung von Salem (ohne Gemeinderatsbeschluss) die Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem.
Diese sogenannte Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem ist jedoch, anders als im Regionalplan dargestellt, verkehrstechnisch keine durchgehende, leistungsfähige Achse.

Ertüchtigung der Bahnlinie

Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, zukünftige VRG am bestehenden Schienennetz zu entwickeln, um so eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erlangen, insbesondere als in Salem überwiegend Produktions- und Logistikbetriebe mit erheblichem Gütertransport angesiedelt werden sollen. Ausdrücklich möchten wir aber darauf hinweisen, dass dieses Ziel in Salem nicht erreicht werden kann.
Das bestehende Schienennetz wird weit über den Zeitpunkt der Fortschreibung hinaus (sprich 2035) nicht die für eine entsprechende Leistungsfähigkeit nötige Zweigleisigkeit aufweisen. Weder im Plangebiet noch in der Anbindung nach außen (Pfullendorf, Sigmaringen, Stuttgart etc.) ist hier mit einer zeitnahen und effektiven Lösung für den Güterverkehr zu rechnen.
Die Ausweisung des VRG in Salem ohne Anbindung an ein Schienennetz, das für den Güterverkehr nur unzureichend entwickelt werden kann, wird nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Da Salem auch über keine leistungsfähige Straßenanbindung des Gewerbegebietes verfügt, wird das zwangsläufig zu einem höchst umstrittenen Straßenneubau führen.

Ortsumfahrung Bermatingen – Neufrach

Auch die Planer im RVBO scheinen sich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienen- und Straßenanbindung durchaus bewusst zu sein. So wurden die OU Bermatingen und Neufrach, obwohl nicht Bestandteil des BVWP und 2015 aus dem Impulsprogramm des Landes gestrichen, als Vorschlag in den Textteil der Fortschreibung aufgenommen.
Dieses Vorgehen steht für uns im Widerspruch zu § 2 ROG Abs.2 Nr.6: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, insbesondere durch […] Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“

Abbildung 3: Eigene Darstellung auf Grundlage Open Street Map

 

Auch wird Salem nicht an die geplante Hinterlandtrasse der B31neu angeschlossen, da die zukünftige Ortsumfahrung Bermatingen-Neufrach nicht nach Westen in Richtung Überlingen weitergeführt wird, sondern im Salemer Industriegebiet endet. Das hat zur Folge, dass der Verkehr von und nach Überlingen über Landesstraßen oder Gemeindestraßen und somit durch die Nachbar- und Teilorte Salems geführt werden muss.

- Die Entfernung des Industriegebiets zur zukünftigen B31 (Anschluss südwestlich von Ittendorf) beträgt 9 km.
- Die Entfernung von Neufrach nach Überlingen über die Landesstraße via Mühlhofen beträgt 13 km, über die geplante OU Neufrach-Bermatingen jedoch 25 km.
- Die kürzeste und derzeit schnellste Strecke mit 12 km bleibt immer noch die über das Hinterland durch Neufrach, Mimmenhausen, Stefansfeld, Tüfingen und Deisendorf.

In den Salemer Teilorten sind aber gerade diese Durchfahrten bereits extrem belastet. Einen Vorgeschmack auf die geplante Entwicklung erhalten die Bürger regelmäßig bei Sperrungen der B31 aufgrund von Bautätigkeiten, bei denen dann die Ausfahrt aus den Hofeinfahrten schon zum Wagnis wird.

Die Zielvorgabe des LEP ist es, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, um weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Da Salem jedoch weder über eine leistungsfähige Schienen- noch Straßenanbindung verfügt, konterkariert die Ausweisung als VRG für Gewerbe die Zielsetzung des LEP.

Landwirtschaftliche Situation

Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Bereich Boden und Klima hinweisen. Laut Unterlagen des RVBO weist das Gebiet einen hohen bis sehr hohen Anteil organischer Feuchtböden nach der Bodenkarte BK 50 bei einem Moor- und Auenbodenanteil von jeweils mindestens 10 % auf.
Zudem handelt es sich um gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe die seit vielen Jahren von ortsansässigen Landwirten genutzt werden und für deren wirtschaftliches Überleben von großer Bedeutung sind. Der zuständige Landwirt und Vorsitzende des Ortsverbandes des BLHV untermauert die Bodenqualität, wenn er von überdurchschnittlich hohen Erträgen spricht.
Unsere Landwirte leiden schon lange unter schwierigen Betriebsbedingungen: stark steigende Pachtpreise, längere Anfahrtswege zu den Feldern, zunehmende Zersplitterung der zu bewirtschaftenden Böden. Zusätzlich würden den Betrieben mit der Versiegelung von weiteren 27 ha nicht nur sehr ertragreiche Böden entzogen, sondern sie werden i. d. R. weitere Flächen „opfern“ müssen, um den Bedarf an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen bei baulichen Eingriffen zu befriedigen.
Hier wird einfach Wirtschaft gegen Landwirtschaft ausgespielt, ohne zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Gebiet bereits ökonomisch sinnvoll und mit nachhaltigem Ertrag genutzt wird. Dies durch Industriebetriebe zu ersetzen, deren Nachhaltigkeit und Rentabilität im Vorfeld noch völlig unklar ist, und weitere Industriebrachen zu riskieren, ist auch ökonomisch nicht zielführend.
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus und ist auch aus diesem Grund unserer Auffassung nach nicht rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter.

Höherstufung

Verflechtungsbereich

Die Höherstufung Salems zum Unterzentrum sehen wir extrem kritisch bezüglich des Verflechtungsbereiches. Im LEP wird als Ziel formuliert:
„Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken könnten. Die Verflechtungsbereiche sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.“
Sowohl Salem als Flächengemeinde, als auch der GVV Salem, Frickingen und Heiligenberg werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Wir zweifeln jedoch an dieser Aussage, da die Anbindung an andere nah gelegene Orte (MZ Pfullendorf, MZ Überlingen, UZ Markdorf) mindestens genauso stark ausgeprägt ist. Bei den Orten des GVV handelt es sich um Flächengemeinden, die sich am jeweils nächsten größeren Ort orientieren, selbst die Salemer Teilorte orientieren sich differenziert. So sind Mittelsten- und Oberstenweiler typischerweise nach Markdorf ausgerichtet, Mimmenhausen, Stefansfeld und Tüfingen dagegen nach Überlingen etc.
Hinzu kommt, dass die genannten MZ und UZ im Gegensatz zu Salem über umfassende Schulstandorte verfügen, wodurch ein Teil der Bevölkerung dahin orientiert bleibt.

Einzelhandel

Im Einzelhandelskonzept Salem 2011 ist festgehalten:
„Der Salemer Einzelhandel ist einem hohen regionalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies gilt sowohl für mittel- und langfristige Bedarfsgüter als auch für die des kurzfristigen Bedarfes (v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren).
Bedeutendste Angebotsstandorte im unmittelbaren Umfeld der Gemeinde Salem sind zum einen das Mittelzentrum Überlingen sowie das Unterzentrum Markdorf. Neben den beiden Innenstädten dürfte vor allem das Einkaufszentrum „la Piazza“ in Überlingen von der Salemer Bevölkerung aufgesucht werden. Mit Fahrzeiten von 10 bis 15 Minuten sind diese zudem vergleichsweise schnell zu erreichen.“
Salem würde direkt mit dem nahen UZ Markdorf in Konkurrenz treten, soweit es um den Einzelhandel geht. Dazu kann man anmerken, dass dieser in Markdorf noch weitgehend existent ist, wenn auch hier immer wieder von einzelnen Leerständen die Rede ist. In Salem ist jedoch der Großteil der ehemaligen Geschäfte vor allem in der ehemaligen Geschäftsstraße Bahnhofstraße weggebrochen und wurde nicht ersetzt. Bei den restlichen Geschäften ist absehbar, dass noch weiterer Schwund erfolgen wird.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung, die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht weiterverfolgt werden sollte. Im vorgelegten Regionalplanentwurf vermissen wir – nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.

Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem
Ulrike Lenski
Friedrich Vogel
Dr. Suzan Hahnemannn
Petra Karg
Birger Hetzinger
Silke Ortmann