Eine wichtige Stellungnahme des Aktionsbündnis Grünzug Salem

Der ungebändigte Flächenfraß könnte endlich verbindlich gestoppt werden

Es geht voran! Und mit der neuen Entwicklung wird hoffentlich ein langjährige Graben zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zugeschüttet, der beiden Seiten nur Ärger und Frust bescherte.

Nach dem in Baden-Württemberg eingeleiteten Volksbegehren „pro Biene“, den heftigen Gegenreaktionen der Landwirte in Form grüner Kreuze und dem daraus resultierenden Eckpunktepapier der Regierung hat das Land nun einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Natur und Landwirtschaft veröffentlicht:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/staerkung-der-biodiversitaet/

Ganz vorbildlich : Zu diesem Gesetzentwurf besteht die Möglichkeit frühzeitig über das Beteiligungsportal Stellung zu nehmen.

Hr. Regionaldirektor  Franke hatte in Gesprächen mit dem Aktionsbündnis immer wieder darauf hingewiesen, dass es viele Absichtserklärungen auf Landes- und Bundesebene gäbe, den Flächenverbrauch einzudämmen. Da es sich aber lediglich um Absichtserklärungen handle, seien diese für die Fortschreibung des Regionalplanes nicht bindend.
Wir meinen dazu: Es ist natürlich auch bisher nicht verboten, dem Thema Klima- und Artenschutz die Priorität einzuräumen, die es definitiv für unser aller (Über)- Leben hat. Man müsste sich nur dazu bekennen.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung von Naturschutz und Landwirtschaft würde die Möglichkeit bieten, diesen Missstand zu beheben, indem die Reduktion des Flächenverbrauchs gesetzlich verankert wird. Im Sinne einer Erweiterung der ökologischen Landwirtschaft wäre dies eine logische Konsequenz.

 

Das Aktionsbündnis, das sich aufgrund der Regionalplan-Fortschreibung intensiv mit der Flächenfraß-Problematik befasst hat, nutzt daher diesen hoffnungsvollen Weg der Beteiligung um seine Erfahrungen einzubringen.
Ihr könnt die Stellungnahme als 19. Kommentar von :FritzVogel nachlesen und auch bitte liken! um ihr mehr Gewicht zu verleihen.

Verbindliche Gesetze notwendig gegen Verschwendung von Landwirtschaftlichen Flächen

Wir schätzen die Entscheidung für die Förderung des ökologischen Landbaus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ein Ausbau der ökologischen Landwirtschaft nur durch eine strikte Reduktion der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung, Gewerbe/Industrie und Infrastruktur erfolgen kann.

Laut Umweltbundesamt sind zwischen 2000 und 2018 in Deutschland 794.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen verloren gegangen. Im selben Zeitraumliegt der Wert für Baden-Württemberg bei 58.300 Hektar. Das entspricht ca. 9 Hektar pro Tag. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut ist und immer knapper wird, steigt sein Wert als Spekulationsobjekt für Investoren. Diese treiben die Preise für Erwerb und Pacht in die Höhe.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu am 5.3.2020:

Es ist davon auszugehen, dass die Corona-Krise den Trend der Landverknappung aus zwei Gründen verstärken wird.

Erstens wird, um der geschwächten Wirtschaft neuen Auftrieb zu geben, das Wirtschaftswachstum und somit die Vergabe von Flächen an Industrie und Gewerbe forciert werden.

Zweitens werden die aus Aktienverkäufen freiwerdenden Gelder bevorzugt in krisenfeste Anlagen reinvestiert, und das sind überwiegend Wohnimmobilien sowie derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Böden.

Das Flächensparziel der Landesregierung Baden-Württembergs liegt bei 3 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020, also nur noch einem Drittel dessen, was 2000-2018 durchschnittlich täglich versiegelt wurde. Dieses Ziel wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreicht. Deshalb fordern wir

  1.  Ein Gesetz muss verbindlich regeln, wann und wie der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erfolgt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hatte dafür ursprünglich das Jahr 2030 empfohlen. Der Bundesrat ist dieser Empfehlung gefolgt. Mittlerweile wird für das Jahr 2050 das Ziel Netto-Null verfolgt. Mit der Absicht, die ökologische Landwirtschaft zu stärken, muss die Landesregierung ein klares Zeichen setzen und einen Termin für den Netto-Null Verbrauch weit vor 2050 benennen. Selbstverständlich muss bis zu diesem Zeitpunkt ab sofort der Flächenverbrauch stetig abgesenkt werden
  2.  Das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen muss neu geregelt werden. Investoren oder juristischen Personen muss der Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen verwehrt bleiben.

Die Umstellung der Landwirtschaft auf ökologische Betriebe bedeutet für die betroffenen Landwirte ein großes unternehmerisches Risiko. Landwirte brauchen Planungssicherheit über Jahrzehnte. Starke Pachtpreiserhöhungen müssen in der Zukunft vermieden werden, angemessener Bodenerwerb muss für den bäuerlichen, eigen-geführten Betrieb möglich sein, ohne dass die Preise von Bodenspekulanten in unerreichbare Höhen getrieben werden.

Fazit:

Bisherige Flächensparziele als reine Absichtserklärungen sind unzureichend!
Sie müssen durch entsprechende Gesetze abgesichert werden. Die vorliegende geplante Gesetzesänderung bietet die Chance, Maßnahmen zum Flächensparen in das Gesetz einzubringen. Durch den starken Rückhalt in der Bevölkerung können Kontingente für Flächenverbrauch und der konkrete Termin für das Ziel Netto-Null-Verbrauch politisch durchgesetzt sowie gesetzlich verankert werden. Die zulässigen Verbräuche fließen dann nach einem Verteilerschlüssel – wie bereits im Planspiel des Umweltbundesamtes zum Flächen-Zertifikatehandel praktiziert –in die Planungen und Vorgaben der Regionalverbände ein. Die Flächeninanspruchnahme durch die Kommunen muss letztendlich von den übergeordneten Baubehörden auf Kompatibilität mit den Landes- und Bundeszielen kontrolliert werden.

Ein System, das sich wie bisher nur am fragwürdigen Bedarf orientiert, wird nie in der Lage sein, begrenzend auf den Flächenbedarf einzuwirken.

 

--Friedrich Vogel--

im Namen des Aktionsbündnis Grünzug Salem, das sich gegen eine Umwidmung eines Grünzuges mit besten landwirtschaflichen Böden in ein Gewerbegebiet wehrt

Ein aktueller Artikel dazu erschien letzte Woche im Südkurier