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Vereinsgründungsversammlung von Foodsharing RV/Wgt

11. März 2018 –17:00 - 20:00

Vereinsgründungsversammlung von Foodsharing RV/Wgt

Liebe Foodsaver,

im letzten halben Jahr haben wir uns viel mit der nötigen Gründung eines eigenen Vereins für Foodsharing Ravensburg-Weingarten beschäftigt. Nun ist die Satzung fertig, mit der wir als gemeinnützig anerkannt werden können.

Jetzt kommt ein wichtiger Termin, bei dem es super wäre, wenn möglichst viele Foodsaver anwesend wären. 
Am 11.03.2018 findet um 17 Uhr die Gründungsversammlung statt (im Mehrgenerationenhaus, wo auch die monatlich Treffen in letzter Zeit stattgefunden haben).

Die Gründungsversammlung läuft wie folgt ab:

Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung. Zwei Hauptpunkte müssen in dieser Versammlung bearbeitet werden:
- Wahlen durchführen
- Satzung verabschieden

Gründungsprotokoll erstellen mit:
Ort und Tag
Protokollführer und Versammlungsleiter
Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen
Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden

Wahl des Vorstands und weiterer Rollen:
Ebenfalls auf der Gründungsversammlung muss der Vorstand sowie alle Organe gewählt werden, die laut Satzung vorgesehen sind.
Dabei werden die Vorschriften befolgt, die in der neuen Satzung beschlossen wurden. Die Wahlergebnisse müssen zudem im Gründungsprotokoll festgehalten werden.

Im Verein gibt es dann laut Satzung verschiedene Rollen / Gremien:
- die Mitgliederversammlung (bestehend aus ordentlichen Mitgliedern)
- der Vorstand (bestehend aus 1 Vorstandvorsitz, 1 stellvertretender Vorstandsvorsitz, 1 Schatzmeister und bis zu 7 "Beisitzenden" Vorständen, die aber kein Vertretungsrecht nach außen haben)
- die Schiedsstelle (bestehend aus 3 Mitgliedern die weder im Vorstand noch Botschafter sind. Die Schiedstelle findet bei Konflikten Verwendung)

zusätzlich:
- die Delegierten für die Hauptversammlung des Bundesverbandes von Foodsharing
- 2 Kassenprüfer*innen (werden für 1 Jahr gewählt, prüfen am Ende jeden Jahres die Buchhaltung - bei Foodsharing eher ein geringer Aufwand)

möglich:
- Botschafter*innen (haben kein Vetretungsrecht nach außen, sind für Einarbeitung, Organisation, Presse, etc. zuständig, Vorstandsvorsitz & Stellvertreter sollen laut Satzung keine Botschafter sein, "Vorstandsbeisitzer" dürfen Botschafter sein)

Es klingt komplizierter als es ist! Alles Weitere wird dann vor Ort besprochen und geklärt!

Details

Datum:
11. März 2018
Zeit:
17:00 - 20:00
Veranstaltungskategorien:
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Veranstaltung-Tags:
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Veranstaltungsort

Veranstalter