Wettbewerbsausschreibung „Schul- und Kindergärten“

Das internationale Gartennetzwerk der Bodenseegärten ruft den Wettbewerb „Schul- und Kinder-Gärten“ aus.

Blog Beitrag geschrieben von Petra Lietz, vielen Dank

Die Gewinner können für die Errichtung, Gestaltung und
Pflege von neuen Schul- und
Kinder-Gärten sowie für die Schulung der Lehrpersonen, Lehrmittel und
externe Projektbegleitung
eine Förderung von bis zu EUR 3‘000.- erhalten.

https://www.bodenseegaerten.eu/Service/Schulgartenwettbewerb

Was ist das Ziel des Wettbewerbs?
Ziel ist es, Kinder in Schulen und Kindergärten an das Thema „Gärtnern“
heranzuführen. Dabei soll
der Spaß an der Arbeit im Freien sowie das Interesse an der
Selbstversorgung mit Obst und Gemüse
und einer gesunden Lebensweise geweckt und gefördert sowie die
Wertschätzung des Lebensmittel
gestärkt werden.
Die im Rahmen des Wettbewerbs geförderten Maßnahmen sollen zudem dazu
beitragen, dass die
Kinder Vorgänge in der Natur, wie beispielsweise das Wachstum und die
Lebenszyklen von Pflanzen
sowie den Einfluss von Jahreszeiten und Wetter, verstehen lernen.

Was wird im Rahmen des Wettbewerbs gefördert?
Gefördert wird vornehmlich die im unmittelbaren Zusammenhang mit der
Errichtung, Gestaltung und
Pflege von Schul- und Kinder-Gärten stehende Anschaffung von
Gartengeräten, Material, Pflanzen
und Ausstattungen. Zudem werden die eigens fürs Schulgarten-Projekt
entwickelten Bildungsmaterialien
für Lehrpersonen und Kinder abgegeben. Sie sind ein wichtiger
Bestandteil des Schulgartenprojekts,
verbinden sie doch die Theorie mit der Praxis.
Planungs- und Beratungsleistungen, die durch Dritte erbracht werden,
können gefördert werden,
wenn sie zur Gartenplanung und -gestaltung erforderlich sind.

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen und die Förderung erhalten?

Teilnehmen können folgende Einrichtungen, die den betreffenden Garten
betreiben:
- Träger von Schulen oder die Schulen selbst, und
- Träger von Kindergärten resp. die Kindergärten selbst

Welche Voraussetzungen bestehen für die Teilnahme am Wettbewerb?Der Fortbestand des geförderten Schul- oder Kinder-Gartens muss für
mindestens drei Jahre gesichert
sein.
Der Schulgarten muss eine Mindestgröße von 30 qm, der Kinder-Garten eine
Mindestgröße von 20
qm haben.

Teilnahmeschluss ist der 13. März 2020